Ein Wahlarzt unterliegt nicht den durch Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Daher ist eine sorgfältige und individuelle Betreuung möglich, wobei gerade im Fachgebiet der Neurologie stets ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch, Anamnese, Neurologische Untersuchung, Planung und Aufklärung einbezogen werden sollte.
Ein Wahlarzt hat keine Verträge mit den Krankenkassen (Regionale Gesundheitskassen, BVAEB, KFA, SVS etc.) und kann seine erbrachten Leistungen mit diesen nicht direkt abrechnen. Patienten haben jedoch (nach § 131 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) das Recht einen Wahlarzt aufzusuchen und von ihrer Krankenversicherung einen Kostenersatz zu beanspruchen, wobei je nach Diagnose und Leistung eine Teilrefundierung erfolgt. Die Kostenrückerstattung seitens der Kassen kann bis zu 3-6 Monate dauern.
Weitere Folgeuntersuchungen (z.B. Röntgen, MRT, EEG, Labor, etc..) sowie die Rezeptabwicklung bei den Apotheken laufen wie bei Kassenärzten ab, es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung durch Ihre Kasse in der Regel nur dann erfolgen kann, wenn Sie im gleichen Behandlungsquartal keinen anderen Kassen oder Wahlarzt der gleichen Fachrichtung in Anspruch genommen haben.
Das Ärztezentrum Medvienna bietet neben der Barabrechnung zusätzlich die Möglichkeit der Bankomatkassenabwicklung. Danach reichen Sie per Post oder persönlich die Honorarnote mit Zahlungsnachweis und den Angaben ihres Bankkontos beim Kostenträger um Rückerstattung ein. Die Abrechnungen erfolgen bei den Kassen quartals- oder monatsweise und dauern dementsprechend einige Wochen.
Honorarnoten:
Erstuntersuchung: 220 €
Kontrolle innerhalb von 2 Jahren: 150 €
Kontrolle innerhalb von 2 Jahren: 150 €
Kontrolle nach 2 Jahren: 200 €
NLG/EMG: 220 € (NLG/EMG in Kombination mit Erstuntersuchung: je nach Aufwand zus. 50-100 €)